Am 27. September 2026 ändern sich die Spielregeln für viele Onlineshops. Der auffälligste Teil ist ein neuer harmonisierter Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Für bestimmte Produkte kommt zusätzlich das neue GARAN-Label zur Haltbarkeitsgarantie ins Spiel. Gleichzeitig werden Umweltversprechen, Nachhaltigkeitssiegel und einige Aussagen über Haltbarkeit, Reparatur und Updates wesentlich strenger geregelt.
Das betrifft nicht nur den Rechtstext im Footer. Produktdetailseiten, Werbebanner, Verpackungsgrafiken, Vergleichstabellen, Filter, Newsletter und Social-Media-Anzeigen können ebenfalls angepasst werden müssen. Hier bekommst du die Regelung ohne Juristennebel, einen schnellen Selbstcheck und einen technischen Umsetzungsplan.
Ab diesem Tag gelten die neuen Vorgaben in Deutschland.
Die Kurzantwort: Was muss in den Shop?
| Baustein | Wann relevant? | Was ist zu tun? |
|---|---|---|
| Harmonisierter Gewährleistungshinweis | Beim Onlineverkauf von Waren an Verbraucher. | Den amtlichen Hinweis gut sichtbar und online in Farbe darstellen. Er erinnert an das gesetzliche Gewährleistungsrecht und dessen Mindestdauer. |
| GARAN-Label | Nur wenn der Hersteller kostenlos eine Haltbarkeitsgarantie für die gesamte Ware von mehr als zwei Jahren gewährt und diese Information dem Händler bereitstellt. | Die amtliche Kennzeichnung mit der Garantiedauer dem betroffenen Produkt klar zuordnen. Online ist eine verschachtelte Darstellung zulässig. |
| Updates, Reparatur und Ersatzteile | Bei Waren mit digitalen Elementen, digitalen Inhalten oder Diensten sowie bei Waren mit bereitgestellten Reparaturinformationen. | Mitgeteilte Updatezeiträume, Reparierbarkeitswerte oder ersatzweise Herstellerangaben zu Ersatzteilen, Anleitungen und Einschränkungen strukturiert ausgeben. |
| Werbung und Produktkommunikation | Wenn Umwelt-, Klima-, Haltbarkeits-, Reparatur- oder Updateaussagen beziehungsweise Nachhaltigkeitssiegel verwendet werden. | Aussagen inventarisieren, Belege prüfen, unzulässige pauschale Aussagen entfernen und Freigaben dokumentieren. |
Der häufigste Denkfehler: Das GARAN-Label ist nicht automatisch für jedes Produkt Pflicht. Der allgemeine Gewährleistungshinweis ist der breitere Pflichtbaustein. Das Label hängt von einer ganz bestimmten Herstellergarantie ab.
Wer ist betroffen – und wer nicht?
Die neuen vorvertraglichen Hinweise treffen vor allem Händler, die Waren an Verbraucher verkaufen. Für einen reinen B2B-Shop, eine reine Dienstleistungsseite oder digitale Inhalte können andere Teile der Regelung relevant sein, aber der Warenhinweis lässt sich nicht pauschal übertragen.
Der lauterkeitsrechtliche Teil der EmpCo-Umsetzung reicht weiter: Wer gegenüber Verbrauchern mit Umweltvorteilen, langer Haltbarkeit, Reparierbarkeit oder klimabezogenen Eigenschaften wirbt, sollte seine Aussagen unabhängig vom Shopsystem prüfen. Das gilt auch außerhalb des Checkouts.
1. Der neue Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung
Die Richtlinie führt eine harmonisierte Mitteilung ein. Sie soll Verbraucher daran erinnern, dass für Waren ein gesetzliches Gewährleistungsrecht mit einer Mindestdauer von zwei Jahren besteht und nationale Regeln darüber hinausgehen können. Gestaltung und Inhalt stammen aus der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960.
Bei einem Vertrag über eine Online-Oberfläche muss die Mitteilung in Farbe erscheinen. Sie soll gut sichtbar als allgemeiner Hinweis auf der Website des Warenhändlers stehen. Ein selbst formulierter Satz im Kleingedruckten ist deshalb keine belastbare technische Umsetzung der harmonisierten Mitteilung.
Verwende die amtliche Grafik aus Anhang I der Durchführungsverordnung. Baue sie als zentral gepflegte Komponente ein, dokumentiere die verwendete Fassung und prüfe sie auf Smartphone, Produktseite, Warenkorb und den von euch gewählten allgemeinen Hinweisbereich.
2. Wann das GARAN-Label wirklich gebraucht wird
Das Label mit dem Titel GARAN kennzeichnet eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers. Es wird nicht schon durch irgendeine Garantie ausgelöst. Nach der EU-Regelung müssen die folgenden Punkte zusammenkommen:
- Der Hersteller gewährt die Haltbarkeitsgarantie.
- Sie kostet den Verbraucher nichts zusätzlich.
- Sie gilt für die gesamte Ware, nicht nur für ein einzelnes Bauteil.
- Sie läuft länger als zwei Jahre.
- Der Hersteller stellt dem Händler diese Information zur Verfügung.
Trifft das zu, muss der Händler über Bestehen und Dauer informieren und die harmonisierte Kennzeichnung verwenden. Im Onlineverkauf soll das Label klar dem jeweiligen Produkt zugeordnet sein; die Durchführungsverordnung erlaubt für Online-Oberflächen eine verschachtelte Darstellung. Auch dieses Label ist online in Farbe vorgesehen.
Die Richtlinie sagt zugleich: Händler müssen nicht aktiv das Internet nach unbekannten Herstellergarantien durchsuchen. Sobald die Information vom Hersteller bereitgestellt wurde, gehört sie allerdings in einen verlässlichen Produktdatenprozess.
3. Green Claims, Klimaversprechen und Nachhaltigkeitssiegel
Der deutsche Gesetzgeber setzt mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des UWG die europäische EmpCo-Richtlinie um. Ab dem Stichtag werden mehrere Praktiken ausdrücklich unzulässig oder deutlich riskanter.
- Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „ökologisch“ brauchen eine anerkannte hervorragende Umweltleistung, die für die Aussage relevant ist. Eine kleine positive Eigenschaft reicht nicht für ein pauschales Gesamtversprechen.
- Klimaneutral-, CO₂-neutral- oder positiv-Aussagen für ein Produkt sind unzulässig, wenn sie allein auf der Kompensation von Treibhausgasen außerhalb der Wertschöpfungskette beruhen.
- Nachhaltigkeitssiegel dürfen nicht einfach selbst erfunden oder beliebig übernommen werden. Sie müssen auf einer Zertifizierungsregelung beruhen oder von einer öffentlichen Stelle festgelegt sein.
- Zukunftsversprechen zur Umweltleistung benötigen klare, objektive, öffentlich zugängliche und überprüfbare Verpflichtungen in einem realistischen Plan mit messbaren, zeitgebundenen Zielen und unabhängiger Kontrolle.
- Pflichten, die ohnehin für alle gelten, dürfen nicht als besonderer Vorteil des eigenen Angebots inszeniert werden.
4. Haltbarkeit, Reparatur, Verbrauchsmaterial und Updates
Die Richtlinie ergänzt die Liste stets unlauterer Geschäftspraktiken. Problematisch werden unter anderem falsche Aussagen über die Haltbarkeit oder Reparierbarkeit, das Verschweigen negativer Auswirkungen eines Softwareupdates und die Darstellung eines reinen Funktionsupdates als zwingend notwendig.
Auch künstlicher Austauschdruck ist erfasst: Verbraucher dürfen nicht dazu gebracht werden, Verbrauchsmaterialien früher als technisch nötig zu ersetzen. Ebenso darf nicht verschwiegen oder fälschlich behauptet werden, dass Zubehör, Ersatzteile oder Verbrauchsmaterialien anderer Anbieter die Funktion beeinträchtigen.
Zusätzlich entstehen konkrete Informationspflichten: Wenn Hersteller oder Anbieter dem Händler die Daten zur Verfügung stellen, muss bei Waren mit digitalen Elementen, digitalen Inhalten und digitalen Dienstleistungen die Mindestdauer der Softwareupdates als Zeitraum oder Datum genannt werden. Gibt es einen unionsweit harmonisierten Reparierbarkeitswert, ist auch dieser anzugeben. Wo er nicht greift, sind bereitgestellte Informationen über Verfügbarkeit, geschätzte Kosten und Bestellung notwendiger Ersatzteile, Reparatur- und Wartungsanleitungen sowie Reparatureinschränkungen relevant.
Für Shops bedeutet das: Prüfe nicht nur die großen Werbeslogans. Such auch in FAQ, Produktmerkmalen, Icons, Vergleichstabellen, automatischen E-Mails und Herstellertexten. Lege für Update- und Reparaturdaten eigene Produktfelder an, statt sie unstrukturiert in Beschreibungen zu verstecken.
Die elektronische Widerrufsfunktion für online geschlossene Fernabsatzverträge gilt bereits seit dem 19. Juni 2026. Sie braucht einen ständig verfügbaren, hervorgehobenen Einstieg, eine Bestätigungsfunktion und eine unverzügliche Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger. Das ist eine eigene Pflicht aus demselben Änderungsgesetz und gehört bei einem Shop-Audit trotzdem auf die Liste.
Der 90-Sekunden-Check für deinen Shop
Der Check ersetzt keine rechtliche Prüfung. Er zeigt dir, welche Baustellen du vor dem Stichtag technisch und inhaltlich aufnehmen solltest.
1. Verkaufst du online Waren an Verbraucher?
2. Ist der neue amtliche Gewährleistungshinweis bereits gut sichtbar und in Farbe eingebunden?
3. Gibt es Herstellergarantien für die gesamte Ware, kostenlos und länger als zwei Jahre?
4. Wird bei betroffenen Produkten das amtliche GARAN-Label angezeigt?
5. Nutzt du Aussagen wie „grün“, „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder ähnliche Umweltversprechen?
6. Zeigst du Nachhaltigkeitssiegel oder eigene Umwelt-Badges?
Ein technischer Umsetzungsplan, der nicht nach zwei Wochen zerfällt
- Bestand aufnehmen: Templates, Produktseiten, Warenkorb, Checkout, Banner, E-Mails, Feeds, Marktplatztexte und Social-Vorlagen erfassen.
- Produktdaten modellieren: Garantiegeber, Dauer, Kostenfreiheit, Abdeckung der gesamten Ware, Updatezeitraum, Reparierbarkeitswert, Ersatzteilinformationen, Quelle und Prüfdatum als strukturierte Felder führen.
- Amtliche Assets zentral verwalten: Keine nachgezeichneten Fantasie-Labels. Quelle, Sprachfassung, Datei und Version dokumentieren.
- Komponenten statt Copy-and-paste: Hinweis und Label zentral ausspielen, damit spätere Änderungen nicht in hunderten Produkten einzeln erfolgen.
- Umweltclaims inventarisieren: Shop-Suche, Exporte und Vorlagen nach typischen Signalwörtern durchsuchen. Jede Aussage einem Beleg und einer verantwortlichen Person zuordnen.
- Widerrufsfunktion prüfen: Einstieg, Eingabe, Bestätigung, Zeitstempel und E-Mail-Eingangsbestätigung in einem echten Testkauf durchspielen.
- Varianten testen: Mobil, Desktop, eingeloggte und ausgeloggte Ansicht, Variantenprodukte, Bundles, Übersetzungen und Caches prüfen.
- Freigabe dokumentieren: Screenshot, URL, Datenquelle, Prüfdatum und Entscheidung festhalten. Das hilft bei Updates und Rückfragen.
WooCommerce und Shopify: Wo die Arbeit typischerweise steckt
WooCommerce
Der allgemeine Hinweis kann als zentraler Block eingebunden werden. Für das GARAN-Label brauchst du bei betroffenen Produkten strukturierte Daten statt eines pauschalen Bildes für den gesamten Katalog. Bei individuellen Themes und Builder-Templates muss geprüft werden, ob Produktvarianten, Quick Views und Caches dieselbe Logik verwenden.
Shopify
In Shopify sollte die Information über Metafelder oder Metaobjekte gepflegt und im Produkt-Template bedingt ausgegeben werden. Theme-Blöcke, Markets, Übersetzungen, Produktkarten und Apps können dieselben Produktdaten an mehreren Stellen darstellen. Eine Änderung nur im Haupt-Template reicht deshalb nicht immer.
Für beide Systeme gilt: Ein Plugin oder eine App kann die technische Ausgabe erleichtern. Ob die zugrunde liegenden Angaben korrekt sind, entscheidet sich in den Produktdaten und Belegen.
Sieben Fehler, die jetzt teuer werden können
- Gewährleistung und freiwillige Garantie im Text vermischen.
- Das GARAN-Label pauschal bei allen Produkten anzeigen.
- Die amtliche Gestaltung nachbauen oder farblich an das eigene Branding anpassen.
- Den Hinweis nur in AGB oder Datenschutz verstecken.
- Herstellertexte ungeprüft übernehmen.
- Alte Umwelt-Badges in Produktbildern und Bannern vergessen.
- Nach dem Einbau keine mobile Prüfung und keine Dokumentation durchführen.
Die Prüfung als Arbeitsliste
Die CSV enthält die wichtigsten Prüffelder für Shop, Produktdaten, Claims und Technik. Du kannst Zuständigkeit, Fundort, Quelle und Termin ergänzen und sie direkt mit deinem Team oder deiner Rechtsberatung durcharbeiten.
EmpCo-Shop-Checkliste als CSV herunterladen
Häufige Fragen zum 27. September 2026
Muss jeder Onlineshop das GARAN-Label zeigen?
Nein. Das Label ist an eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie des Herstellers für die gesamte Ware mit einer Dauer von mehr als zwei Jahren geknüpft. Der allgemeine harmonisierte Gewährleistungshinweis hat einen breiteren Anwendungsbereich.
Reicht ein Hinweis in den AGB?
Die neuen Informationen sollen vor Vertragsschluss klar beziehungsweise hervorgehoben und der harmonisierte Hinweis auf der Website gut sichtbar bereitgestellt werden. Eine versteckte Textzeile in langen AGB bildet diese Anforderung technisch nicht sinnvoll ab.
Darf ich weiter mit „klimaneutral“ werben?
Eine produktbezogene Aussage über neutrale, reduzierte oder positive Treibhausgaswirkung ist unzulässig, wenn sie auf der Kompensation von Emissionen außerhalb der Wertschöpfungskette beruht. Andere Klimakommunikation muss anhand ihres genauen Wortlauts, Bezugs und Belegs geprüft werden.
Welche neuen Produktdaten können zusätzlich nötig werden?
Je nach Sortiment gehören dazu die vom Hersteller oder Anbieter mitgeteilte Mindestdauer für Softwareupdates, ein anwendbarer harmonisierter Reparierbarkeitswert oder bereitgestellte Angaben zu Ersatzteilen, deren geschätzten Kosten und Bestellung sowie zu Reparatur- und Wartungsanleitungen und Reparatureinschränkungen.
Was ist mit bereits produzierten Verpackungen?
Die europäischen Verbraucherschutzbehörden haben für echte Altbestände einen gemeinsamen, verhältnismäßigen Vollzugsansatz beschrieben. Das ist keine pauschale Freistellung. Unternehmen sollen rechtzeitig und nachweisbar handeln; konkrete Übergangsprobleme gehören dokumentiert und rechtlich eingeordnet.
Ist dieser Check eine Rechtsberatung?
Nein. Er ist eine technische und redaktionelle Bestandsaufnahme auf Grundlage der amtlichen Quellen. Bei Zweifeln über die rechtliche Einordnung einer konkreten Aussage oder Garantie sollte eine qualifizierte Rechtsberatung entscheiden.
Amtliche Quellen, geprüft am 25. September 2026:
- Richtlinie (EU) 2024/825 – Empowering Consumers for the Green Transition
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 – Gestaltung von Mitteilung und GARAN-Label
- Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertragsrechts, BGBl. 2026 I Nr. 28
- Drittes Gesetz zur Änderung des UWG, BGBl. 2026 I Nr. 43
- EU-Kommission: abgestimmtes Vorgehen zu Altbeständen
DEIN SHOP. MEINE PRÜFLISTE. KLARE NÄCHSTE SCHRITTE.
Schick mir die Shop-URL und sag, ob du Shopify, WooCommerce oder ein anderes System nutzt. Ein langer Termin ist dafür nicht nötig.
- Ich finde die Stellen.Produktvorlagen, allgemeiner Gewährleistungshinweis, Garantiedaten, Umweltclaims und Widerrufsweg.
- Du bekommst eine priorisierte Arbeitsliste.Mit Fundstellen, technischem Änderungsbedarf und den Punkten, die deine Rechtsberatung freigeben sollte.
- Ich kann die Umsetzung übernehmen.Umfang und Aufwand klären wir anhand der Liste. Eine pauschale rechtliche Freigabe verspreche ich nicht.
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